Stornogebühr

Diese Gebühr muss der Reisende zahlen, tritt er vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurück und ist eine pauschalisierte Entschädigung für den Reiseveranstalter. Stornogebühren sind meist in den ARB der Reiseveranstalter geregelt. Unter bestimmten Umständen (insbesondere höherer Gewalt) ist aber auch ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag möglich, so dass dann keine Stornogebühren anfallen. Um Stornogebühren zu vermeiden, kann eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen werden.