Kündigung

Infolge eines erheblichen Reisemangels kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung ist allerdings erst dann zulässig, wenn der Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen.

Eine Kündigung wegen höherer Gewalt ist für beide Seiten (Reisender und Reiseveranstalter) möglich.