Höhere Gewalt

Als „Höhere Gewalt“ gilt ein Ereignis, welches vom Veranstalter nicht vorhersehbar und nicht abwendbar war. Bei Ereignissen wie zum Beispiel einem Krieg am Urlaubsort, können beide Seiten (also Reisender und Reiseveranstalter) vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann sich aber bei Reisemängeln nicht auf „Höhere Gewalt“ berufen: Auch wenn ihn kein Verschulden trifft, kann der Reisende den Reisepreis mindern. Beispiele: Strand wird durch Hurrikan verwüstet, Reise wird durch Waldbrand und entsprechenden Rauch beeinträchtigt.

Im Bereich der EU-Fluggastrechte kann sich die Fluggesellschaft im Einzelfall unter Verweis auf Höhere Gewalt exkulpieren. Dies ist aber an sehr strenge Voraussetzungen gebunden. Insbesondere ein technischer Defekt am Flugzeug gehört nicht in den Bereich „Höhere Gewalt“.