Abflugverspätung

Die Abflugverspätung ist die Verschiebung des vereinbarten Abflugtermins. Bei einem Charterflug muss der Reisende eine Verspätung von ein bis zwei Stunden in der Regel hinnehmen, ohne dass er einen Reisemangel geltend machen kann. Grundsätzlich steht dem Passagier bei Abflugverspätung aber eine Ausgleichszahlung nach den EU-Fluggastrechten zu (je nach Entfernung und Dauer der Verspätung 250 – 600 Euro pro Person).