Charterflug

Beim Charterflug wird ein Flugzeug (oder ein Sitzkontingent) durch einen Reiseveranstalter gechartert und im Rahmen einer Flugpauschalreise angeboten. Im Gegensatz zum Linienflug ist daher Vertragspartner des Reisenden nicht die Fluggesellschaft, sondern der Reiseveranstalter. Geht bei dem Flug etwas schief, sind Schadensersatzansprüche und Minderungsansprüche grundsätzlich an den Reiseveranstalter zu richten. Die Fluggastrechte gelten jedoch auch bei Charterflügen grundsätzlich gegenüber der Fluggesellschaft, Ausgleichsansprüche sind also bei ihr geltend zu machen.