Ausgleichszahlung

Bei einer Nichtbeförderung, Flugannullierung oder größeren Flugverspätung steht dem Fluggast im Regelfall eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung 261/2004 im Rahmen seiner Fluggastrechte zu. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugentfernung und ggfls. der Länge der Verspätung. Wichtigster Fall der Nichtbeförderung ist die Überbuchung des Fluges.