Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung kommen ab einer Abflugverspätung von 2 Stunden Ansprüche auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sowie insbesondere ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die jeweilige Fluggesellschaft in Betracht. Siehe EU-Fluggastrechte.