Verpflegung
Eine ungenügende oder schlechte Verpflegung kann einen Reisemangel darstellen, für den eine Reisepreisminderung gerechtfertigt ist. Die Beweislast liegt hier beim Reisenden.
Eine ungenügende oder schlechte Verpflegung kann einen Reisemangel darstellen, für den eine Reisepreisminderung gerechtfertigt ist. Die Beweislast liegt hier beim Reisenden.