Unannehmlichkeit

Ist eine unerhebliche oder geringfügige Beeinträchtigung der Reise gegeben, liegt eine Unannehmlichkeit vor, die keinen Reisemangel darstellt. Eine Unannehmlichkeit ist beispielsweise ein Wechsel der Fluggesellschaft oder Verspätung des Essens um eine halbe Stunde.