Reiseleistung

Eine wesentliche Änderung der Reiseleistung berechtigt den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag. Eine vereinbarte Leistung darf vom Reiseveranstalter nicht geändert oder gestrichen werden, wenn er sich diese Möglichkeit nicht in den ARB vorbehalten hat. Zudem ist solch eine Änderung nur dann zulässig, wenn sie für den Reisenden auch zumutbar ist.