Lärm
Beträchtlicher Lärm am Urlaubsort, also in der Unterkunft oder im Umfeld der Unterkunft, kann einen Reisemangel darstellen, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt.
Beträchtlicher Lärm am Urlaubsort, also in der Unterkunft oder im Umfeld der Unterkunft, kann einen Reisemangel darstellen, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt.