Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Der Reisende kann jedwede Ansprüche nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat geltend machen (insbesondere Minderung und Schadensersatz). Nach Ablauf dieser Frist, die ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise beginnt, kann der Kunde seine Ansprüche nur noch dann geltende machen, wenn er ohne eigene Schuld die Frist versäumt hat.