Schadensersatz

Bei einer Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen kann der Reisende Schadensersatz vom Reiseveranstalter verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Veranstalter den Mangel zu verantworten hat. Wird die Reise erheblich beeinträchtigt oder kommt überhaupt nicht zustande, kann der Reisende neben Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch eine Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit  verlangen.