Flugänderung

Hier ist die Änderung des Abflug- oder Ankunftsflughafens gemeint. Der Reiseveranstalter kann dieses vornehmen, solange dieses für den Reisenden zumutbar ist. Als unzumutbar gelten zum Beispiel außergewöhnlich lange Transferzeiten (z.B. sieben statt der geplanten einen Stunde) oder die Änderung eines Linien- in einen Charterflug.