Flugpauschalreise

Bei einer Flugpauschalreise organisiert der Reiseveranstalter auch den Hin- und Rückflug. Vertragspartner ist damit auch für den Flug der Reiseveranstalter, nicht die jeweilige Fluggesellschaft. Ansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 sind aber auch in diesem Fall gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.