Beweislast

Die Beweislast liegt bei der Partei, die eine ihr günstige Tatsache behauptet. Dies ist im Regelfall der Kläger. Daher ist es wichtig, bereits vor Ort möglichst viele Beweise zu sichern und zum Beispiel Reisemängel mit der Kamera festzuhalten und sich Name und Anschrift von Zeugen zu notieren. Siehe auch Mängelprotokoll.