Baulärm

Ab einer gewissen Intensität gilt Baulärm als ein schwerwiegender Reisemangel, der zu einer Minderung des Reisepreises führen kann. Allerdings hat der Reisende keine Ansprüche, hat der Reiseveranstalter vor Vertragsschluss auf den Baulärm hingewiesen (Beispielsweise im Reisekatalog). Kleine Reparaturarbeiten werden als Unannehmlichkeit eingestuft.