Insolvenzsicherung
Gegenüber dem Reisenden hat der Reiseveranstalter sicherzustellen, dass im Falle einer Insolvenz der gezahlte Reisepreis erstattet wird. Dies geschieht über den sogenannten Sicherungsschein, der zu den Reiseunterlagen gehört.
Gegenüber dem Reisenden hat der Reiseveranstalter sicherzustellen, dass im Falle einer Insolvenz der gezahlte Reisepreis erstattet wird. Dies geschieht über den sogenannten Sicherungsschein, der zu den Reiseunterlagen gehört.