Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Durch eine Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden kann die Haftung für Schäden, die Körperschäden sind, auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt werden. Dieses gilt allerdings nur, wenn ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist. Dieses gilt auch nur dann, wenn der Reiseveranstalter alleine für den Schaden verantwortlich ist. Eine solche Haftungsbeschränkung ist in den meisten ARB enthalten.