Fluggepäck

Geht Fluggepäck verloren oder wird es verspätet oder beschädigt ausgeliefert, stehen dem Reisenden Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline zu. Diese sind unter anderem im Montrealer Übereinkommen geregelt.

Wird bei einer Flugpauschalreise das Fluggepäck verspätet ausgegeben, kann der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen. Dieses gilt allerdings nur, wenn die Verspätung im Zusammenhang mit einem vom Veranstalter organisierten Transportweg steht.