EU-Fluggastrechte

Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen Passagieren Unterstützungs- und Betreuungsleistungen sowie ein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung zu. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs bemisst sich an der Länge des Fluges sowie der Verspätung. Der Anspruch beträgt zwischen 250,- und 600,- Euro pro Person. Die Fluggastrechte gelten bei allen Starts (egal welche Fluggesellschaft) von einem EU-Flughafen sowie bei allen Flügen von EU-Airlines in die EU.