Abhilfe
Liegt ein Reisemangel vor, kann der Reisende Abhilfe vom Reiseveranstalter verlangen. Um Minderung und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ist es wichtig, Reisemängel sofort der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und diese aufzufordern, die Mängel binnen einer angemessenen Frist abzustellen (Mängelanzeige und Abhilfeverlangen). Wird keine Abhilfe geleistet, kann der Reisepreis gemindert und ggfls. zusätzlich Schadensersatz verlangt werden. Abhilfe wird geleistet, wenn der Mangel abgestellt wird. Dies kann auch dadurch erfolgen, dass der Reiseveranstalter eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung anbietet (etwa bei Überbuchung des Hotels den Reisenden in ein benachbarte Luxushotel einquartiert). Siehe auch Ersatzunterkunft.