Ausgleichsanspruch nach Flugverspätung – keine Buchungsbestätigung notwendig

Um Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung geltend zu machen, müssen Passagiere keine Buchungsbestätigung vorlegen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 31 C 2552/12 [78]). Im konkreten Fall hatte sich bei einem Flug von Colombo via Dubai nach Frankfurt der Flug wegen technischer Probleme um fast einen Tag verzögert, woraufhin die Kläger eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,- Euro pro Person nach der EG-VO 261/2004 geltend machten. Das Gericht gab den Klägern recht. Entscheidend sei, dass der Flug gebucht und auch angetreten wurde, so das Gericht. Auf die Vorlage einer Buchungsbestätigung im Verfahren komme es nicht an.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).