
Ausgleichsanspruch nach Flugverspätung – keine Buchungsbestätigung notwendig
22.10.13 in Blog
Um Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung geltend zu machen, müssen Passagiere keine Buchungsbestätigung vorlegen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 31 C 2552/12 [78]). Im konkreten Fall hatte sich bei einem Flug von Colombo via Dubai nach Frankfurt der Flug wegen technischer Probleme um fast einen Tag verzögert, woraufhin die Kläger eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,- Euro pro Person nach der EG-VO 261/2004 geltend machten. Das Gericht gab den Klägern recht. Entscheidend sei, dass der Flug gebucht und auch angetreten wurde, so das Gericht. Auf die Vorlage einer Buchungsbestätigung im Verfahren komme es nicht an.