Online-Buchungen: Wie die Reiseportale tricksen

Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Ausgabe („test“, Ausgabe 9/2015) unter anderem mehrere Onlineportale für Ferienunterkünfte unter die Lupe genommen. Abgesehen davon, dass die Portale den Nutzer oft im Unklaren lassen, wie die Trefferliste sortiert ist und der Kundenservice bei Nachfragen ebenfalls oft zu wünschen übrig lässt, tauchen vor allen Dingen faule Tricks bei einigen Portalen auf.

So drängt nach Angaben von Stiftung Warentest insbesondere das Portal „Hotelreservierunge.de“ zum Abschluss einer Versicherung, die sich stillschweigend verlängert – die altbekannte „Abofalle“. Mehrere Portale wurden wegen erheblicher rechtlicher Mängel abgewertet. So haben manche Portale keine Niederlassung in Deutschland. Einige Anbieter erklären auch niederländisches, italienisches oder irisches Recht statt dem deutschen Verbraucherrecht für anwendbar – obwohl die Seiten in Deutsch verfasst sind und sich ersichtlich an deutsche Kunden richten. Offenbar soll es dem Kunden möglichst schwer gemacht werden, die Portale vor einem deutschen Gericht nach deutschen Rechtsstandards zu verklagen (ob eine solche Klage nicht trotzdem möglich ist, lasse ich hier bewusst offen). Bei einem Anbieter („Otel.com“) war die rechtliche Situation sogar völlig unklar, da noch nicht einmal ein Impressum vorhanden war. Aber auch bei den Anbietern, die eine Niederlassung in Deutschland besitzen und dem deutschen Recht unterliegen, fanden sich unerlaubte Klauseln in den AGB.

Dass Online-Portale es mit dem deutschen bzw. europäischen Verbraucherrecht nach wie vor nicht immer so genau nehmen, hatte die Stiftung Warentest schon im Frühjahr feststellen müssen. Danach schlagen immer noch mehrere Reiseportale während des Buchungsvorgangs Gebühren auf, geben also nicht von Anfang an den Endpreis an. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Januar entschieden, dass bei Online-Flugbuchungen von Anfang an der Endpreis angezeigt werden muss. Nach den Recherchen von Stiftung Warentest (Stand 09.02.2015) halten sich die meisten Airlines mittlerweile an diese Vorgabe, einige Internet-Flugportale jedoch nicht.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).