Kind darf nicht mitfliegen – Ausgleichszahlung für die ganze Familie

Verweigert die Fluggesellschaft einem Minderjährigen unberechtigt die Beförderung, ist es den anderen Familienmitgliedern nicht zuzumuten, ohne das Kind zu fliegen – dementsprechend hat nicht nur das Kind, sondern haben auch die Eltern und Geschwister einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach der EG-VO 261/2014.

So hat das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 53/14) entschieden. Im konkreten Fall wollte die Familie von München nach Los Angeles fliegen, vor dem Start wurde dem Sohn aber die Beförderung verweigert, da der Kinderreisepass nicht zur Einreise in die USA ausreiche. Das stellte sich im Nachhinein als falsch heraus, die Fluggesellschaft hatte dem neunjährigen Jungen die Beförderung also zu Unrecht verweigert.

In diesem Fall steht dem Passagier eine Ausgleichsleistung von 600,- Euro nach der EG-VO 261/2004 zu. Da die Eltern und Geschwister den Jungen natürlich nicht alleine am Flughafen zurücklassen wollten, haben auch sie den Flug nicht angetreten und Ausgleichszahlungen für die ganze Familie verlangt.

Die Airline hat zwar dem Jungen die Ausgleichsleistung gezahlt, dem Rest der Familie aber nicht. Das Landgericht Frankfurt hat die Airline zur Ausgleichszahlung an alle Familienmitglieder verurteilt, da die Beförderungsverweigerung für den Jungen de facto eine Beförderungsverweigerung für die ganze Familie darstelle – es sei den anderen Familienmitgliedern nicht zumutbar gewesen, das minderjährige Kind alleine am Flughafen zurückzulassen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).