EU will Passagierdaten speichern

Die EU will künftig Passagierdaten sechs Monate lang speichern. Danach sollen die Daten anonymisiert noch 5 Jahre lang von Sicherheitsbehörden genutzt werden können. Neben den persönlichen Daten sollen die Reisedaten, Kreditkartennummern und Informationen zum Gepäck gespeichert werden. Die Regelung soll sowohl Linien- als auch Charterflüge und sowohl für innereuropäische Flüge als auch für Flüge in Drittländer gelten.

Entsprechende Vorhaben werden in der EU seit fünf Jahren kontrovers diskutiert. Nun (offenbar unter den Eindrücken der Anschläge von Paris) haben sich die Innenminister der EU-Länder auf die umstrittene Datenspeicherung verständigt. Mit einer förmlichen Verabschiedung durch das EU-Parlament wird Anfang nächsten Jahres gerechnet.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).